Strategien zur Durchsetzung der Anerkennung von Frauenspezifischen Asylgründen am Beispiel der Genitalverstümmelung
von Mariatu Rohde FGM, Menschenrechte und Asyl Allgemeines Heutzutage ist es moralische und zum Teil von
Gesetzen vorgegebene Pflicht der westlichen Welt, FGM weltweit in Afrika und bei sich Zuhause zu bekämpfen.Weiterhin besteht in der westlichen Welt prinzipieller Konsens darüber, daß der vorhergehende Satz sinngemäß auch für die
Linderung der Folgen geschehener FGM und drohender FGM gelten sollte. Menschenrechte und Asyl Zur Zeit gibt es Unterschiede zwischen Deutschland und den UN, USA und anderen Staaten der westlichen Welt, was den Themenkreis FGM, Asyl, Menschenrechte anbetrifft. ¨ Zusammen mit sehr gewichtigen Anderen wie United Nations, den USA und einer Reihe weiterer Staaten
bewerte ich (auch drohende) FGM als Verletzung der Menschenrechte und als Gewalt gegen Kinder und Frauen. ¨ In den USA und einer Reihe anderer Staaten wird drohende FGM auch ohne Nachweis einer politischen Verfolgung als Asylgrund anerkannt. Deshalb gilt für mich, daß drohende FGM ein recht einsichtiger Grund für die Gewährung von Asyl sein sollte. FGM und Asyl in Deutschland
Das Schwierigste dabei ist die Bewertung von FGM in AfrikaDas neue Zuwanderungsgesetz
In Deutschland gilt FGM nur bei politischer Verfolgung als Asylgrund.Beides, die Bedrohung durch FGM als auch die politische Verfolgung ist in der Praxis meist nur unscharf festzustellen und schwer nachzuprüfen. Nur selten wird drohende FGM als Asylgrund nach dem deutschen Grundgesetz anerkannt. Das neue Zuwanderungsgesetz erbringt nun eine Verbesserung für diejenigen, die sich auf Grund der Genfer Flüchtlingskonvention und
dem Ausländergesetz (§ 51) um Asyl bewerben. Hierbei entfällt die Voraussetzung der politischen Verfolgung: Im Falle der Anerkennung erhalten die Asylanten eine Aufenthaltserlaubnis und können arbeiten. Nach drei Jahren findet
eine Überprüfung statt. Sowohl die anfängliche Anerkennung als auch das Ergebnis der Überprüfung hängt von der oft schwierigen Einschätzung der Bedrohung durch FGM in dem Heimatland des Asylanten ab Die neue Regelung stellt im
Vergleich zur vorher geltenden Duldung einen Fortschritt zugunsten der Asylanten dar. Damit sind manche afrikanische Frauen und deren geborene und noch ungeborene Töchter vorübergehend geschützt. Immerhin. FGM als Asylgrund
Zur Anerkennung von FGM als Asylgrund nach dem Grundgesetz sind zwei Fragen entscheidend:
A) Wie kann (drohende) FGM in Afrika bewertet werden? B) Was ist politische Verfolgung bei FGM?Zur Frage A)
In den afrikanischen Staaten ist sind die vielen verschiedenen Arten von FGM eingebunden in eine Vielfalt von mehr als tausend Jahren alten Traditionen.
Von Land zu Land, sogar von Stamm zu Stamm verschieden.
Wer kann und soll das von Deutschland aus kompetent bewerten?
Die Afrikaner können das selbst nicht. Alles ist umstritten. Zur Frage B)
Kann es eine zuverlässige Einschätzung über "politische Verfolgung bei FGM" geben? Fazit
- Die Rechtslage hat Schwierigkeiten mit der Auslegung.
- Richter und Gutachter könnten leicht überfordert werden.
Die Frage stellt sich, warum die deutsche Politik sich auf derart Schwieriges und oft Undefinierbares einläßt?Machen manche Politiker diese schwer auszulegenden
Gesetze mit Absicht, um die Einwanderung unter Kontrolle zu halten? Auch die Afrikaner in Deutschland können diese Rechtslage kaum gut finden. Gesetzeslücke? Ferien ohne Verstümmelung
Gesetze verbieten die FGM Prozedur in Deutschland Die Beschneidung/Verstümmelung von Mädchen wird in Deutschland als gefährliche bzw. als schwere
Körperverletzung nach §224 StGB bzw. § 226 StGB mit bis zu 10 Jahren Gefängnis verfolgt und bestraft.Stirbt ein Mädchen in Folge der Verstümmelung greift § 227 StGB (Verstümmelung mit Todesfolge) mit einer
Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren. Was passiert mit in Deutschland lebenden Personen, die im Ausland verstümmeln lassen?
Ein verbreiterter "Brauch" in Deutschland unter Umgehung der Rechtslage ist der folgende:
Es ist in Einwanderungsfamilien weit verbreitet, ihre Töchter in den Ferien oder im Urlaub in die afrikanischen Heimatländer zu bringen, um dort - der Tradition
folgend - die FGM Prozedur durchführen zu lassen. Die Zahl derartiger Opfer schätze ich als erschreckend hoch ein. Erahnen Sie bitte die Probleme, die ein in Deutschland lebendes FGM Opfer in der Schule, in der Pubertät, beim Suchen eines Mannes und beim Kinderkriegen haben kann.
Deshalb gibt es das DAFNEP Projekt: Einsatz für "Ferien ohne Genitalverstümmelung"
An dieser Stelle habe ich eine Bitte an Rechtsexperten
Ich bitte Rechtsexperten und/oder eine Rechtsabteilung einer Regierungsstelle, die Rechtslage über Genitalverstümmelung von Töchtern im Ausland,
begangen (gefördert) von in Berlin/Deutschland lebenden Personen (auch Afrodeutschen), zu klären. Gibt es da eine Lücke im Gesetz ähnlich wie bei in Deutschland
lebenden Personen mit terroristischen Aktivitäten im Ausland? Falls die Lücke existiert, sollte sie geschlossen werden.
Strategie I
Für die Anerkennung von drohender FGM als Asylgrund in Deutschland.Ausgangspunkt Ausgangspunkt ist die Tatsache, daß von UN, USA und
anderen Staaten drohende FGM als Asylgrund anerkannt wird. Kampagne:
Intensive Aufklärung der deutschen Öffentlichkeit über die Haltung von UN und USA im Vergleich zur deutschen Praxis. Ziel der Kampagne: Deutschland sollte (endlich) mit UN und USA gleichziehen.
Zur Erreichung des Zieles ist lang andauernde Öffentlichkeitsarbeit notwendig, z. B. durch Fernsehen, Presse, Radio, Veranstaltungen und Kongresse.
Wichtigste Zielgruppen dabei sind:
¨ Deutsche Öffentlichkeit, deutsche Wähler ¨
Parteien und Politiker ¨ Afrikaner in Deutschland ¨
Frauengruppen, Frauenorganisationen.
Endziel
Durch intensive Aufklärung von Wählern und Politikern wollen wir erreichen, daß FGM und drohende FGM anzusehen sind als Klare Verletzung der Menschenrechte.
Körperliche und psychische Gewalt gegen Kinder und Frauen. Deshalb sollte drohende FGM grundsätzlich als Asylgrund anerkannt werden.
Strategie II
Für die Anerkennung von drohender FGM als Asylgrund in Deutschland. Ausgangs - und Angriffspunktsind die Fragen:
Wie kann (drohende) FGM in Afrika bewertet werden? Wer soll das von Deutschland aus kompetent bewerten? Ziel der Äufklärungs – und Öffentlichkeitsarbeit:
- Gezielte Aufklärung von Politikern, Afrikanern in Deutschland, Richtern, Gutachtern, daß die zur Zeit geltenden Gesetze nicht hingenommen werden können, weil (drohende) FGM in Afrika nicht solide einzuschätzen ist.
- Wegen der Vielfalt der FGM Traditionen, können diese Fragen nicht kompetent genug beantwortet werden.
- Das Risiko von Fehlentscheidungen ist zu groß.
- Richter und Gutachter sind leicht überfordert.
A) Beispiel Sierra Leone Das kleine Land beherbergt etwa 20
Ethnien mit verschiedenen, hart umstrittenen FGM Traditionen. 90% der Frauen sind dort verstümmelt. Es gibt kein Gesetz über FGM in Sierra Leone.
Aber: Die in Freetown lebenden Creolen werden nicht verstümmelt.
Sind derartige Unterschiede für einen deutschen Richter oder Gutachter festzustellen?
B) Beispiel Nigeria Laut Angaben von Unicef sind etwa 60% der in Nigeria
lebenden Mädchen und Frauen verstümmelt.In Nigeria leben etwa 250 Ethnien mit verschiedenen Sprachen und mit etwa 250 verschiedenen FGM Traditionen.
Können deutsche Entscheidungsträger unter diesen Umständen den notwendigen Durchblick behalten? Strategie III
Für die Anerkennung von drohender FGM als Asylgrund in Deutschland. Ausgangs - und Angriffspunkt ist die Frage:
Wie wird politische Verfolgung bewertet?
Bei einem Urteil über Asyl oder Abschiebung sollte die mit drohender FGM zusammenhängende "politische Verfolgung" langfristig und zuverlässig
abzuschätzen sein. Es geht um das Schicksal der Frauen und ihrer geborenen und noch ungeborenen Töchter.
Ziel der Informations - und Öffentlichkeitsarbeit Durch Aufklärung die
Einsicht herbeizuführen, daß in den meisten afrikanischen Ländern keine langfristigen und zuverlässigen Abschätzungen möglich sind. Wichtigste Zielgruppen
¨ Deutsche Öffentlichkeit ¨
Afrikaner in Deutschland ¨ Politiker, Richter, Gutachter.
Folgende Fakten sollen ins Bewußtsein gerückt werden:
A) Das deutsche Recht hat in der Regel zur Folge: Kein Recht auf Asyl, wenn afrikanische Staaten in Afrika FGM durch Gesetze oder Verordnungen, wie in Ägypten, verbieten.
Jedoch, das wird in Afrika kaum beachtet, denn die FGM Traditionen sind i. a. stärker als Gesetze und Verordnungen.
Das ist in Afrika bekannt.
Ist das auch in Deutschland so gut bekannt, daß diese Kenntnis im Asylverfahren wirksam wird. Leider wohl eher nicht.
Ist da gefährliches "Augen zudrücken" auf deutscher Seite im Spiel?
B) In Afrika sind Bürgerkriege, Machtwechsel und Revolutionen fast alltäglich. Die politische Verfolgung und Bedrohung durch FGM kann sich schnell und nicht
vorhersehbar ändern. Die lange Reihe von "Staatsführern" mit verschiedenen Ansichten über FGM läßt keine zuverlässige Prognose über die Bedrohung durch FGM zu.
In Deutschland ist das auch bekannt.
Das gesamte Risiko hat das potentielle und meist mittellose Abschiebeopfer und ihre Kinder zu tragen.
Zusammenfassende Worte Also, die jetzige Rechtslage ist alles andere als gut und klar!
Vielen Diskussionen über FGM und Asyl mangelt es an treffenden Sachargumenten.
Viele Bürger haben große Schwierigkeiten, der Argumentationsweise der Politiker zu folgen. Viele fragen sich, was eigentlich will man erreichen?
Zur Zeit sind es jährlich nur einige hundert Frauen, die wegen FGM Asyl beatragen. Jedenfalls könnte der deutsche Staat die geringen Mehrkosten, die mit einer Anerkennung von drohender FGM als Asylgrund entstehen würden, tragen.
Ich ahne zudem ziemlich deutlich aus meiner Beratungstätigkeit und dem Umgang mit sehr vielen Asylanten und Immigranten, daß diese oft überdurchschnittlich begabten und hoch motivierten Menschen am Ende dem deutschen Staat eher
nutzen könnten. Alle drei hier dargestellten Strategien sollten gleichzeitig und intensiv verfolgt werden, damit in Deutschland drohende FGM als
Asylgrund anerkannt wird. |